1. Gültigkeit Angebot, Auftragsannahme, Bauvertrag
Angebote haben, wenn nichts anderes vereinbart, eine Gültigkeit von 6 Wochen und sind unsererseits freibleibend.
Ein sich aus einem unserer Angebote ergebender Auftrag bedarf grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung und Zustimmung. Auf unsere Anforderung hin bedarf es bei einer Auftragssumme über 2000,- € netto
zusätzlich eines schriftlichen Vertrages über Umfang der Arbeiten, Termine, Zahlungsmodalitäten und Abnahme der Leistungen.
2. Nachträge
Unsere Angebote und die auszuführenden Leistungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung objektiv
sichtbaren Baubestand. Sollten sich durch verdeckte, nicht sichtbare Defekte/Mängel oder zum Zeitpunkt der
Vertragsunterzeichnung uns nicht bekannte Informationen weitere Leistungen ergeben, so ist das dem Auftraggeber
von uns unverzüglich zu melden und ein entsprechender Nachtrag zu den zusätzlich auszuführenden Leistungen zu
erstellen. Die Arbeiten in diesem Bereich werden bis zur Bestätigung der notwendigen zusätzlichen Leistungen
durch den Auftraggeber unterbrochen. Die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist zur Fertigstellung unserer Leistungen
verschiebt sich gemäß der entstandenen Unterbrechung und dem Zeitaufwand zur Ausführung der Zusatzleistungen nach hinten.
3. Zugang zur Baustelle/ Bauablauf
Mit Vertragsabschluss gewährt uns der Auftraggeber mit Baubeginn im Rahmen der durch uns zu erbringenden Leistungen
werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr uneingeschränkt und ohne das es dazu noch einer gesonderten mündlichen
oder schriftlichen Aufforderung bedarf, Zugang zur Baustelle, insbesondere den Zugriff auf von uns gelieferte bzw. in
unserem Besitz befindliche Werkzeuge, Materialien und Hilfsmittel. Wir gehen in unserer Kalkulation und Angebotserstellung
davon aus, dass alle zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen notwendigen Arbeiten in unmittelbarer Nähe des
Bauobjektes ausgeführt werden. Verlangt der Auftraggeber von uns eine andere Arbeitsweise hat er den dadurch entstandenen
Mehraufwand zu unseren Stundenverrechnungssätzen zu tragen. Zum Nachweis des Mehraufwandes genügt unsere schriftliche
Aufstellung/einfache Rechnungslegung! Wir weisen darauf hin, dass Schneidarbeiten an Dachkehlen und Graten technologisch
nur auf dem Dach ausgeführt werden können und Schneidstaub auf der Dachfläche hinterlassen. Dieser wird nach Beendigung
der Schneidarbeiten beseitigt. Schneidarbeiten auf dem Dach und entstandener Schneidstaub sind kein Reklamationsgrund!
Wurde bis zur Auftragserteilung nichts anderes vereinbart, gehen wir als Grundlage der Preisermittlung in unserem Angebot
davon aus, daß die Baustelle bis unmittelbar zum Bauobjekt mit Kleintransporter 3,5 t Kastenwagen frei befahrbar ist.
Störende Äste und Bewuchs dürfen wir entfernen. Verweigert der Auftraggeber Zufahrt bzw. Rückschnitt von Ästen und Bewuchs,
so hat er den zum Angebot entstehenden Mehrtaufwand voll zu tragen. Zum Nachweis genügt unsere schriftliche Aufstellung und
Rechnungslegung.
4. Räumung Baustelle
Wir verpflichten uns bis spätestens 1 Woche nach Fertigstellung und Abnahme unserer Leistungen die Baustelle
komplett besenrein zu räumen. Der Auftraggeber gewährt uns gemäß Punkt 3. Entsprechenden Zugang. Die Reinigung der durch
unsere Bauarbeiten verschmutzten Fensterscheiben und Glasteile ist nicht Bestandteil unsere Leistung!
5. Rechnungslegung, Skonto, Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind nach Rechnungslegung sofort fällig. Wir gewähren bei Zahlungseingang auf unserem Konto innerhalb von 5 Tagen 2% Skonto.
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum! Restmaterialien verbleiben,
wenn nichts anderes vereinbart oder bezahlt, grundsätzlich in unserem Eigentum! Mit vollständiger Bezahlung unserer Leistungen gelten
diese als vollständig und mangelfrei erbracht und abgenommen! Als Datum des Zahlungseinganges zählt der Zeitpunkt der Gutschrift
auf unserem Konto!
6. Abschlagsrechnungen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart behalten wir uns grundsätzlich vor, bei unsererseits erbrachten Leistungen über
2500,- € netto (Arbeitsleistungen/ Materiallieferungen), Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese sind sofort bei Rechnungslegung
fällig und müssen innerhalb von 5 Tagen unserem Konto gutgeschrieben sein. Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns
zur Unterbrechung unserer vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Zahlungseingang auf unserem Konto. In diesem Fall
verlängert sich die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist unserer Leistungen analog der Unterbrechungszeit nach hinten.
7. Abnahme von Leistungen durch Auftraggeber oder dessen Beauftragten
Wir vereinbaren die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen und Teilleistungen durch den Auftraggeber oder dessen
Beauftragten auf unser Verlangen hin. Im Regelfall genügt dazu eine mündliche Aufforderung. Es wird dazu eine Frist von 2 Tagen
von der Aufforderung bis zur Durchführung der Abnahme vereinbart. Kommt der Auftraggeber oder dessen Beauftragter der
Aufforderung zur Abnahme nicht nach, wird eine Nachfrist von 7 Tagen zur Abnahme der von uns erbrachten Leistungen gesetzt.
Wir behalten uns dabei das Recht vor unsere Arbeiten ab 2.Aufforderung zur Abnahme mit Nachfristsetzung bis zu der von uns
geforderten Abnahme zu unterbrechen. Kommt der Auftraggeber oder dessen Beauftragter trotz schriftlicher Nachfristsetzung
der Abnahme unserer Leistungen innerhalb von 7 Tagen nicht nach, gelten unsere Leistungen dann als mangelfrei abgenommen.
Gleiches gilt bei Innutzungnahme unserer Leistungen bzw. Fortführung bzw. Überbauung unserer Leistungen durch andere Gewerke,
Mieter oder den Auftraggeber. Unterbrechungszeiten wegen nicht erfolgter Abnahme unserer Leistungen durch den Auftraggeber oder
dessen Beauftragten verlängern analog die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen unserer Leistungen nach hinten.
Pflicht des Auftraggebers oder dessen Beauftragten ist es sich im Verlaufe der Bauarbeiten regelmäßig über die von uns
ausgeführten Leistungen am Bauobjekt zu informieren. Bei der Abnahme gemachte Einwendungen des Auftraggebers oder des
Beauftragten, dass Leistungen nicht abgenommen werden können, da sie verdeckt und nicht mehr sichtbar sind, gelten nicht!
Wir räumen dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten das Recht ein, unsere Bauarbeiten zur Wahrnehmung seiner Informationspflicht
auf dessen Aufforderung hin zu unterbrechen. Durch diese Unterbrechungszeit verlängert sich die Ausführungszeit entsprechend
nach hinten! Wenn nicht anders vereinbart gehen wir mit Vertragsabschluss davon aus, dass der Auftraggeber fachlich in der
Lage ist, die von uns erstellten Leistungen zu beurteilen und wie o.g. abzunehmen. Ist er dazu nicht in der Lage oder will
er die Abnahme nicht selbst durchführen, hat er bei Vertragsabschluss die zur Abnahme in seinem Namen befugte sachkundige
Person mit Kontaktdaten schriftlich zu benennen. Nach Vertragsabschluss gemachte Einwendungen des Auftraggebers, er sei nicht
sachkundig unsere Bauleistungen fachlich zu beurteilen und abzunehmen, gelten nicht!
8. Kündigung aus besonderem Grund
Wir behalten uns das Recht auf Kündigung unserer vertraglichen Leistungen aus wichtigem Grund vor. Diese sind u.a. Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungsziele, Bauunterbrechungen auf Aufforderung des Auftraggebers, Nichtgewährung des Zuganges zur Baustelle
gemäß Punkt 3. dieser AGB durch den Auftraggeber, Verschweigen von wichtigen auftragsrelevanten Details zur Ausführung unserer
Leistungen durch den Auftraggeber, Nichteinigung über erforderliche Nachtragsleistungen zur Erfüllung unserer vertraglich
vereinbarten Leistungen, Nichteinhaltung der sich aus den AGB ergebenen Vertragspflichten durch den Auftraggebers oder dessen
Beauftragten. Im Falle der Kündigung der vereinbarten vertraglichen Leistungen aus wichtigem Grund steht uns Schadensersatz
wegen entgangenem Gewinn aus im Angebot beauftragten Leistungen zu ! Es genügt dazu unsererseits einfache Rechnungslegung.
Unser entgangener Gewinn ergibt sich aus unserem Positionspreis lt. Angebot abzüglich des zum Zeitpunkt der geplanten Ausführung
gültigen Materialpreises und unseren Lohnkosten.
9. Beschaffenheit von Materialien
Bezüglich Struktur und Oberflächen von Dachziegeln verweisen wir ausdrücklich auf DIN EN 1304. Formabweichungen bis 2 % und
kleinere Oberflächenbesonderheiten wie Verarbeitungs- und Transportspuren, Farbnuancen, kleinere Unebenheiten sowie Abplatzungen
im Sichtbereich der Dachziegel sind zulässig und kein Mangel oder Reklamationsgrund!
Bei der handwerklichen Verarbeitung von Titanzink- und Kupferblech entstehen durch Löten, Biegen und Falzen Verarbeitungsspuren.
Diese sind normal und kein Reklamationsgrund! Blankes Kupfer- und Titanzinkblech bilden an der freien Luft
unter Bewitterung Oxidationsschichten aus. Bereits verarbeitete Bleche an einem Bauobjekt können unterschiedliche
Ausbildungsintensität der Oxydationsschicht aufweisen. Dies ist völlig normal und kein Reklamationsgrund!
Holz ist ein Naturprodukt!
Farbliche Unterschiede, Harzausscheidungen, Schwindrisse, Unterschiede in der Dichte, Äste im Holz, leichte Formabweichungen,
kleinere Absplitterungen u.ä. sind normal und kein Reklamationsgrund!
Terrassenbeläge aus Holz weisen verarbeitungstechnisch kleine Holzabsplitterungen auf und sind nicht für Barfußbegehung geeignet!
Diese sind kein Reklamationsgrund!
Holz im Außenbereich, besonders Terrassenbeläge, müssen zur Erhaltung unserer Gewährleistungspflicht entsprechend
Herstellervorschrift durch den Auftraggeber gepflegt und regelmäßig, d.h. mindestens jährlich einmal, mit einem vom Hersteller
zugelassenen Produkt behandelt werden!
Den Nachweis der Pflege und Wartung obliegt dem Auftraggeber.
Dachbinder sind aus einzelnen Hölzern von 4-6 cm Breite mit Nagelplatten verbunden zusammengesetzt.
Bedingt durch diese Bauart sind leichte Verdrehungen der Dachbinder vollkommen normal und kein Mangel. Dadurch ist es ebenfalls
nicht möglich den Dachbinder beidseitig komplett lotrecht zu stellen. Leichte Abweichung von montierten Dachbindern von der
lotrechten Stellung sind kein Mangel und Reklamationsgrund!
10. Stundenverrechnungssätze
Meister 40.- € netto, Facharbeiter 35,- € netto, Helfer 30,- € netto. Notwendige Anfahrtsaufwendungen werden zu vorgenannten
Stundenverrechnungssätzen und Treibstoffkosten berechnet!
11. Personaleinsatz
Der Einsatz des im Rahmen unseres Auftrages tätigen Personals liegt allein in unserer Zuständigkeit und keinesfalls im Ermessen
des Auftraggebers oder dessen Beauftragten! Wird durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten eine Änderung des
Personaleinsatzes im Rahmen unseres Auftrages entgegen unseres Einsatzplanes gefordert, hat der Auftraggeber die dadurch
entstehenden Mehrkosten in vollem Umfang zu tragen. Zum Nachweis unseres Mehraufwandes genügt unsere einfache Rechnungslegung
zzgl. Mehraufwand für Einsatz Fremdpersonal! Ist der Auftraggeber nicht bereit, die vorab genannten Mehrkosten zu tragen, ist
eine Änderung des Personaleinsatzes entgegen unserer Planung nicht möglich!
12. Haftungsausschluß/Arbeitschutz
Wir weisen darauf hin, daß im Bau befindliche Bauteile und Rüstungen nur von sachkundigem Personal im Rahmen ihrer
Tätigkeit betreten werden dürfen. Eine Besichtigung/Kontrolle/Untersuchung der Baustelle oder im Bau befindlichen
Bauteilen im Rahmen unseres Auftrages durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten darf nur in unserem Beisein
durchgeführt werden. Sollte der Auftraggeber oder dessen Beauftragter die Baustelle oder im Bau befindliche Bauteile
ohne uns betreten, so geschieht das ausdrücklich auf eigene Gefahr und Haftung! Der Auftraggeber hat ebenfalls für zu
sorgen daß während unserer Abwesenheit die Baustelle oder im Bau befindliche Bauteile nicht durch Kinder und
andere Personen betreten werden. Wird die Baustelle trotzdem betreten so geschieht das auf eigene Gefahr und Haftung!
Die Nutzung unserer Rüstung durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte zu Arbeiten, die nicht unserem
Leistungsumfang enthalten sind, erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung und bedarf zusätzlich unserer schriftlichen
Genehmigung! Wir verweisen dazu zusätzlich auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, das Tragen von
Arbeitsschutzbekleidung und zusätzlicher Schutzausrüstung durch diese Personen! Verantwortung dafür trägt
allein der Auftraggeber oder dessen Beauftragte!
13. Definition einfache Rechnungslegung
Materialkosten zzgl. Zeitaufwand zu unseren Stundenverrechnungssätzen. Zum Vergleich der Ortsüblichkeit
genügen unsererseits ggf. 2 Angebote aus der Region Berlin/Randgebiet Berlin.
14. Änderungen, Abweichung AGB
Alle Änderungen und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
gelten als nicht vereinbart!
14. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften entsprechen berührt
dies nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nicht gesetzeskonforme Formulierung ist in
diesem Fall durch eine gesetzeskonforme und sinngleiche Formulierung zu ersetzen.
Stand 01/2012
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