HANKA
DACHDECKER GMBH

KONTAKT
Hanka Dachdecker GmbH
Johann-Knief-Str. 11A
16321 Bernau (bei Berlin)

Tel: 0 33 38 / 76 33 87
Funk: 0178 / 897 88 97
Fax: 0 33 38 / 75 48 36

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IMPRESSUM
Firma: Hanka Dachdecker GmbH
Geschäftsführer: Holger Hanka
USt-IdNr.: DE22208259
HRB-Nummer: FF9226

Pflege: Webdesign Robert Jung

» Disclaimer

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hanka Dachdecker GmbH
16321 Bernau, Johann-Knief-Straße 11 a

1. Gültigkeit Angebot, Auftragsannahme, Bauvertrag
Angebote haben, wenn nichts anderes vereinbart, eine Gültigkeit von 6 Wochen und sind unsererseits freibleibend. Ein sich aus einem unserer Angebote ergebender Auftrag bedarf grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und Zustimmung. Auf unsere Anforderung hin bedarf es bei einer Auftragssumme über 2000,- € netto zusätzlich eines schriftlichen Vertrages über Umfang der Arbeiten, Termine, Zahlungsmodalitäten und Abnahme der Leistungen.

2. Nachträge
Unsere Angebote und die auszuführenden Leistungen basieren auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung objektiv sichtbaren Baubestand. Sollten sich durch verdeckte, nicht sichtbare Defekte/Mängel oder zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung uns nicht bekannte Informationen weitere Leistungen ergeben, so ist das dem Auftraggeber von uns unverzüglich zu melden und ein entsprechender Nachtrag zu den zusätzlich auszuführenden Leistungen zu erstellen. Die Arbeiten in diesem Bereich werden bis zur Bestätigung der notwendigen zusätzlichen Leistungen durch den Auftraggeber unterbrochen. Die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist zur Fertigstellung unserer Leistungen verschiebt sich gemäß der entstandenen Unterbrechung und dem Zeitaufwand zur Ausführung der Zusatzleistungen nach hinten.

3. Zugang zur Baustelle/ Bauablauf
Mit Vertragsabschluss gewährt uns der Auftraggeber mit Baubeginn im Rahmen der durch uns zu erbringenden Leistungen werktags in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr uneingeschränkt und ohne das es dazu noch einer gesonderten mündlichen oder schriftlichen Aufforderung bedarf, Zugang zur Baustelle, insbesondere den Zugriff auf von uns gelieferte bzw. in unserem Besitz befindliche Werkzeuge, Materialien und Hilfsmittel. Wir gehen in unserer Kalkulation und Angebotserstellung davon aus, dass alle zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungen notwendigen Arbeiten in unmittelbarer Nähe des Bauobjektes ausgeführt werden. Verlangt der Auftraggeber von uns eine andere Arbeitsweise hat er den dadurch entstandenen Mehraufwand zu unseren Stundenverrechnungssätzen zu tragen. Zum Nachweis des Mehraufwandes genügt unsere schriftliche Aufstellung/einfache Rechnungslegung! Wir weisen darauf hin, dass Schneidarbeiten an Dachkehlen und Graten technologisch nur auf dem Dach ausgeführt werden können und Schneidstaub auf der Dachfläche hinterlassen. Dieser wird nach Beendigung der Schneidarbeiten beseitigt. Schneidarbeiten auf dem Dach und entstandener Schneidstaub sind kein Reklamationsgrund! Wurde bis zur Auftragserteilung nichts anderes vereinbart, gehen wir als Grundlage der Preisermittlung in unserem Angebot davon aus, daß die Baustelle bis unmittelbar zum Bauobjekt mit Kleintransporter 3,5 t Kastenwagen frei befahrbar ist. Störende Äste und Bewuchs dürfen wir entfernen. Verweigert der Auftraggeber Zufahrt bzw. Rückschnitt von Ästen und Bewuchs, so hat er den zum Angebot entstehenden Mehrtaufwand voll zu tragen. Zum Nachweis genügt unsere schriftliche Aufstellung und Rechnungslegung.

4. Räumung Baustelle
Wir verpflichten uns bis spätestens 1 Woche nach Fertigstellung und Abnahme unserer Leistungen die Baustelle komplett besenrein zu räumen. Der Auftraggeber gewährt uns gemäß Punkt 3. Entsprechenden Zugang. Die Reinigung der durch unsere Bauarbeiten verschmutzten Fensterscheiben und Glasteile ist nicht Bestandteil unsere Leistung!

5. Rechnungslegung, Skonto, Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind nach Rechnungslegung sofort fällig. Wir gewähren bei Zahlungseingang auf unserem Konto innerhalb von 5 Tagen 2% Skonto. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum! Restmaterialien verbleiben, wenn nichts anderes vereinbart oder bezahlt, grundsätzlich in unserem Eigentum! Mit vollständiger Bezahlung unserer Leistungen gelten diese als vollständig und mangelfrei erbracht und abgenommen! Als Datum des Zahlungseinganges zählt der Zeitpunkt der Gutschrift auf unserem Konto!

6. Abschlagsrechnungen
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart behalten wir uns grundsätzlich vor, bei unsererseits erbrachten Leistungen über 2500,- € netto (Arbeitsleistungen/ Materiallieferungen), Abschlagsrechnungen zu stellen. Diese sind sofort bei Rechnungslegung fällig und müssen innerhalb von 5 Tagen unserem Konto gutgeschrieben sein. Nichteinhaltung des Zahlungszieles berechtigt uns zur Unterbrechung unserer vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum Zahlungseingang auf unserem Konto. In diesem Fall verlängert sich die vertraglich vereinbarte Ausführungsfrist unserer Leistungen analog der Unterbrechungszeit nach hinten.

7. Abnahme von Leistungen durch Auftraggeber oder dessen Beauftragten
Wir vereinbaren die Abnahme der von uns erbrachten Leistungen und Teilleistungen durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf unser Verlangen hin. Im Regelfall genügt dazu eine mündliche Aufforderung. Es wird dazu eine Frist von 2 Tagen von der Aufforderung bis zur Durchführung der Abnahme vereinbart. Kommt der Auftraggeber oder dessen Beauftragter der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, wird eine Nachfrist von 7 Tagen zur Abnahme der von uns erbrachten Leistungen gesetzt. Wir behalten uns dabei das Recht vor unsere Arbeiten ab 2.Aufforderung zur Abnahme mit Nachfristsetzung bis zu der von uns geforderten Abnahme zu unterbrechen. Kommt der Auftraggeber oder dessen Beauftragter trotz schriftlicher Nachfristsetzung der Abnahme unserer Leistungen innerhalb von 7 Tagen nicht nach, gelten unsere Leistungen dann als mangelfrei abgenommen. Gleiches gilt bei Innutzungnahme unserer Leistungen bzw. Fortführung bzw. Überbauung unserer Leistungen durch andere Gewerke, Mieter oder den Auftraggeber. Unterbrechungszeiten wegen nicht erfolgter Abnahme unserer Leistungen durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten verlängern analog die vertraglich vereinbarten Ausführungsfristen unserer Leistungen nach hinten. Pflicht des Auftraggebers oder dessen Beauftragten ist es sich im Verlaufe der Bauarbeiten regelmäßig über die von uns ausgeführten Leistungen am Bauobjekt zu informieren. Bei der Abnahme gemachte Einwendungen des Auftraggebers oder des Beauftragten, dass Leistungen nicht abgenommen werden können, da sie verdeckt und nicht mehr sichtbar sind, gelten nicht! Wir räumen dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten das Recht ein, unsere Bauarbeiten zur Wahrnehmung seiner Informationspflicht auf dessen Aufforderung hin zu unterbrechen. Durch diese Unterbrechungszeit verlängert sich die Ausführungszeit entsprechend nach hinten! Wenn nicht anders vereinbart gehen wir mit Vertragsabschluss davon aus, dass der Auftraggeber fachlich in der Lage ist, die von uns erstellten Leistungen zu beurteilen und wie o.g. abzunehmen. Ist er dazu nicht in der Lage oder will er die Abnahme nicht selbst durchführen, hat er bei Vertragsabschluss die zur Abnahme in seinem Namen befugte sachkundige Person mit Kontaktdaten schriftlich zu benennen. Nach Vertragsabschluss gemachte Einwendungen des Auftraggebers, er sei nicht sachkundig unsere Bauleistungen fachlich zu beurteilen und abzunehmen, gelten nicht!

8. Kündigung aus besonderem Grund
Wir behalten uns das Recht auf Kündigung unserer vertraglichen Leistungen aus wichtigem Grund vor. Diese sind u.a. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsziele, Bauunterbrechungen auf Aufforderung des Auftraggebers, Nichtgewährung des Zuganges zur Baustelle gemäß Punkt 3. dieser AGB durch den Auftraggeber, Verschweigen von wichtigen auftragsrelevanten Details zur Ausführung unserer Leistungen durch den Auftraggeber, Nichteinigung über erforderliche Nachtragsleistungen zur Erfüllung unserer vertraglich vereinbarten Leistungen, Nichteinhaltung der sich aus den AGB ergebenen Vertragspflichten durch den Auftraggebers oder dessen Beauftragten. Im Falle der Kündigung der vereinbarten vertraglichen Leistungen aus wichtigem Grund steht uns Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn aus im Angebot beauftragten Leistungen zu ! Es genügt dazu unsererseits einfache Rechnungslegung. Unser entgangener Gewinn ergibt sich aus unserem Positionspreis lt. Angebot abzüglich des zum Zeitpunkt der geplanten Ausführung gültigen Materialpreises und unseren Lohnkosten.

9. Beschaffenheit von Materialien
Bezüglich Struktur und Oberflächen von Dachziegeln verweisen wir ausdrücklich auf DIN EN 1304. Formabweichungen bis 2 % und kleinere Oberflächenbesonderheiten wie Verarbeitungs- und Transportspuren, Farbnuancen, kleinere Unebenheiten sowie Abplatzungen im Sichtbereich der Dachziegel sind zulässig und kein Mangel oder Reklamationsgrund!
Bei der handwerklichen Verarbeitung von Titanzink- und Kupferblech entstehen durch Löten, Biegen und Falzen Verarbeitungsspuren. Diese sind normal und kein Reklamationsgrund! Blankes Kupfer- und Titanzinkblech bilden an der freien Luft unter Bewitterung Oxidationsschichten aus. Bereits verarbeitete Bleche an einem Bauobjekt können unterschiedliche Ausbildungsintensität der Oxydationsschicht aufweisen. Dies ist völlig normal und kein Reklamationsgrund!
Holz ist ein Naturprodukt!
Farbliche Unterschiede, Harzausscheidungen, Schwindrisse, Unterschiede in der Dichte, Äste im Holz, leichte Formabweichungen, kleinere Absplitterungen u.ä. sind normal und kein Reklamationsgrund!
Terrassenbeläge aus Holz weisen verarbeitungstechnisch kleine Holzabsplitterungen auf und sind nicht für Barfußbegehung geeignet! Diese sind kein Reklamationsgrund!
Holz im Außenbereich, besonders Terrassenbeläge, müssen zur Erhaltung unserer Gewährleistungspflicht entsprechend Herstellervorschrift durch den Auftraggeber gepflegt und regelmäßig, d.h. mindestens jährlich einmal, mit einem vom Hersteller zugelassenen Produkt behandelt werden!
Den Nachweis der Pflege und Wartung obliegt dem Auftraggeber.
Dachbinder sind aus einzelnen Hölzern von 4-6 cm Breite mit Nagelplatten verbunden zusammengesetzt. Bedingt durch diese Bauart sind leichte Verdrehungen der Dachbinder vollkommen normal und kein Mangel. Dadurch ist es ebenfalls nicht möglich den Dachbinder beidseitig komplett lotrecht zu stellen. Leichte Abweichung von montierten Dachbindern von der lotrechten Stellung sind kein Mangel und Reklamationsgrund!

10. Stundenverrechnungssätze
Meister 40.- € netto, Facharbeiter 35,- € netto, Helfer 30,- € netto. Notwendige Anfahrtsaufwendungen werden zu vorgenannten Stundenverrechnungssätzen und Treibstoffkosten berechnet!

11. Personaleinsatz
Der Einsatz des im Rahmen unseres Auftrages tätigen Personals liegt allein in unserer Zuständigkeit und keinesfalls im Ermessen des Auftraggebers oder dessen Beauftragten! Wird durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten eine Änderung des Personaleinsatzes im Rahmen unseres Auftrages entgegen unseres Einsatzplanes gefordert, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten in vollem Umfang zu tragen. Zum Nachweis unseres Mehraufwandes genügt unsere einfache Rechnungslegung zzgl. Mehraufwand für Einsatz Fremdpersonal! Ist der Auftraggeber nicht bereit, die vorab genannten Mehrkosten zu tragen, ist eine Änderung des Personaleinsatzes entgegen unserer Planung nicht möglich!

12. Haftungsausschluß/Arbeitschutz
Wir weisen darauf hin, daß im Bau befindliche Bauteile und Rüstungen nur von sachkundigem Personal im Rahmen ihrer Tätigkeit betreten werden dürfen. Eine Besichtigung/Kontrolle/Untersuchung der Baustelle oder im Bau befindlichen Bauteilen im Rahmen unseres Auftrages durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten darf nur in unserem Beisein durchgeführt werden. Sollte der Auftraggeber oder dessen Beauftragter die Baustelle oder im Bau befindliche Bauteile ohne uns betreten, so geschieht das ausdrücklich auf eigene Gefahr und Haftung! Der Auftraggeber hat ebenfalls für zu sorgen daß während unserer Abwesenheit die Baustelle oder im Bau befindliche Bauteile nicht durch Kinder und andere Personen betreten werden. Wird die Baustelle trotzdem betreten so geschieht das auf eigene Gefahr und Haftung! Die Nutzung unserer Rüstung durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte zu Arbeiten, die nicht unserem Leistungsumfang enthalten sind, erfolgt auf eigene Gefahr und Haftung und bedarf zusätzlich unserer schriftlichen Genehmigung! Wir verweisen dazu zusätzlich auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, das Tragen von Arbeitsschutzbekleidung und zusätzlicher Schutzausrüstung durch diese Personen! Verantwortung dafür trägt allein der Auftraggeber oder dessen Beauftragte!

13. Definition einfache Rechnungslegung
Materialkosten zzgl. Zeitaufwand zu unseren Stundenverrechnungssätzen. Zum Vergleich der Ortsüblichkeit genügen unsererseits ggf. 2 Angebote aus der Region Berlin/Randgebiet Berlin.

14. Änderungen, Abweichung AGB
Alle Änderungen und Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht vereinbart!

14. Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht den gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften entsprechen berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die nicht gesetzeskonforme Formulierung ist in diesem Fall durch eine gesetzeskonforme und sinngleiche Formulierung zu ersetzen.

Stand 01/2012

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